Wenn der Nachbar mittags Rasen mäht, empört sich so mancher. Doch eine gesetzlich vorgeschriebene strenge Mittagsruhe gibt es in Wohngebieten nicht. Hier hilft nur freiwillige Rücksicht, Toleranz und – wenn’s zu sehr nervt – Gehörschutz.

Ruhe ist nicht die erste Bürgerpflicht. Auch wenn unsere Ohren und Nerven es gerne so hätten. Normales Rasenmähen ist an allen Werktagen von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Selbst Heckenscheren oder Kreissägen dürfen, laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, in dieser Zeit benutzt werden. Von Rechts wegen muss Ruhe nur zwischen 20 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen herrschen.

Unabhängig von gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen, nicht mehr Lärm zu verursachen als notwendig. Der bundesweite Tag gegen Lärm am 16. April ist ein guter Anlass, über den eigenen Umgang mit Krachmachern wie Gartengeräten, Radio oder Werkzeug nachzudenken. Hier einige der offiziellen Empfehlungen zum Tag gegen Lärm:

  • Achten Sie immer das Recht anderer auf Ruhe.
  • Überprüfen Sie das Spielzeug Ihrer Kinder!
  • Überprüfen Sie kritisch die Lautstärkeeinstellung an Ihren Radio- und Fernsehgeräten, von denen Sie täglich beschallt werden.
  • Tragen Sie immer Gehörschutz, wenn es vorgeschrieben oder ratsam ist.
  • Benutzen Sie dafür ausschließlich Produkte mit optimaler Schutzfunktion. Wirksam und zuverlässig ist Gehörschutz vom Hörgeräte-Akustiker: besonders weicher für den (Mittags-)Schlaf oder mit linearem Filter, wenn man leiser, aber nicht dumpf hören möchte oder nach Maß angepasster Gehörschutz für optimale Passform – zum Beispiel beim Rasenmähen.

Haben Sie Fragen dann lassen Sie sich von uns beraten.