Unser Betrieb EGER – Gut hören, besser verstehen wurde nach den Bedingungen der PräQ Gesellschaft zertifiziert.

Was bedeutet Präqualifizierung?

„Gemäß § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V können Vertragspartner der Krankenkassen nur solche Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.“