Die gesetzlichen Krankenkassen haben höhere Festbeträge festgelegt. Ab 01.11.2013 tritt die neue Regelung inkraft.

Es ist davon auszugehen, dass sich der Festbetrag ab Anfang November um ca. 300 € erhöht. Schwerhörigen Kunden wird somit eine höherwertige & verbesserte Versorgung im Kassenbereich ermöglicht.

Folgende Kriterien weisen die neuen Kassenversorgungen auf:

  • Digitaltechnik
  • Mehrkanaligkeit (4 Kanäle)
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Störgeräuschunterdrückung
  • 3 Hörprogramme