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Die gesetzlichen Krankenkassen haben höhere Festbeträge festgelegt. Ab 01.11.2013 tritt die neue Regelung inkraft. Es ist davon auszugehen, dass sich der Festbetrag ab Anfang November um ca. 300 € erhöht. Schwerhörigen Kunden wird somit eine höherwertige & verbesserte Versorgung im Kassenbereich ermöglicht. Folgende Kriterien weisen die neuen Kassenversorgungen auf:
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